Spaß und Freude ohne Reue:
2G-Regel im Landauer Weihnachtscircus
Drei Ausnahme-Tage mit der in Rheinland-Pfalz geltenden 2GPlus-Regel, um auch nicht-immunisierten Personen den Circusbesuch zu ermöglichen.
Ein Besuch im Circus soll Spaß machen und unterhalten. Maske und Abstandsregel sind da fehl am Platze. Das unbeschwerte Bewegen auf dem ganzen Gelände, Bratwurst und Popcorn ohne Probleme essen, zwischen Sitzplatz und Restauration ohne Maskenzwang wechseln – so möchten die Verantwortlichen des Landauer Weihnachtscircus mit ihren Gästen eine fröhliche Circuszeit erleben.
Für die Durchführung der Veranstaltung hat man sich für die 2G-Regel entschieden und empfängt kleine und große Zuschauer, wenn sie entweder geimpft oder Genesene sind. Kinder unter 11 Jahren gehören automatisch zu dieser Gruppe. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagt Produzent und Direktor Jakel Bossert. Wochenlang habe man hin und her überlegt und die diversen Möglichkeiten durchgespielt. Mitorganisator und Marketing-Manager Hans-Ludwig Tillner ergänzt: „Letztendlich musste eine praktikable Lösung her. Wir werden an drei Tagen, nämlich dem 22. und 23. Dezember sowie am 1. Weihnachtsfeiertag, auch für Ungeimpfte besuchbar sein. Wobei uns das Land ja auch da mit 250 Personen eine Messlatte setzt. Die anderen Tage laufen unter 2G und damit in Rheinland-Pfalz wie zu früheren normalen Zeiten. Das war uns wichtig und freut uns.“
Das Buchungssystem wurde bei dieser Gelegenheit umgestellt und berücksichtigt die aktuellen Bedürfnisse. Vorteil für die Besucher: Alle Sitze im großen Zelt sind jetzt nummeriert und damit platzgenau buchbar. Die notwendigen organisatorischen Arbeiten verzögern den Start des Vorverkaufs nochmals um einige Tage. Aber zum Monatswechsel sollte es dann endlich möglich sein, die begehrten Tickets zu buchen. Firmen, Vereine und private Gruppen mit Bedarf eines größeren Kartenkontingents können sich wie gehabt bereits jetzt telefonisch oder per Mail im Büro des Landauer Weihnachtscircus melden und ihre Reservation tätigen.
Edit 8. November 2021:
Im Rahmen der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 4. November 2021 (in Kraft ab 8. November) sind Kinder nun bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres geimpften oder genesenen Personen gleichgestellt.